(zu 4.3.3.2):

Beschäftigung vom 1.7.2019 bis 31.12.
mtl. Arbeitsentgelt 480,00 EUR
Weihnachtsgeld im Dezember 480,00 EUR
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([480,00 EUR x 6 + 480,00 EUR] : 6) 560,00 EUR
→ Anwendungsfall Übergangsbereich
1.7. bis 30.11.:
BE GSV-Beitrag wird ermittelt aus 480,00 EUR
→ F x 480,00 EUR  
Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein, da die BE 520,00 EUR nicht übersteigt. Der Arbeitnehmer trägt lediglich bei Kinderlosigkeit den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung.
1.12. bis 31.12.:
BE GSV-Beitrag und BE Arbeitnehmer-Beitragsanteil werden ermittelt aus (480,00 EUR + 480,00 EUR) 960,00 EUR

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