(zu 4.3.5):
Beschäftigung vom 1.7. bis 31.12. | |
mtl. Arbeitsentgelt | 900,00 EUR |
Arbeitsunfähigkeit vom 20.9. bis 1.12. | |
Weihnachtsgeld im November | 850,00 EUR |
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([900,00 EUR x 6 + 850,00 EUR] : 6) | 1.041,67 EUR |
→ Anwendungsfall Übergangsbereich | |
Das ausgefallene Arbeitsentgelt (900,00 EUR) übersteigt zusammen mit der Einmalzahlung (850,00 EUR) die obere Entgeltgrenze von 1.600,00 EUR. Daher sind die Beiträge im November aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt in Höhe von 850,00 EUR zu berechnen. |
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