[1] Datensätze sind zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren oder der Arbeitgeber von sich aus feststellt, dass er inhaltlich falsche Daten (unzutreffende Angaben) geliefert hat. Bei unzutreffenden Angaben erstellt der Arbeitgeber den bereits übermittelten Datensatz mit dem Stornierungsmerkmal erneut und zusätzlich einen neuen Datensatz mit den richtigen Werten.

[2] Gemäß den "Grundsätzen für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG" sind Angaben, die sich im Nachhinein ändern, aber zum Zeitpunkt der Übermittlung der Erstattungsanträge von den Arbeitgebern richtig ermittelt wurden, nicht durch Stornierung und Neuabgabe eines Erstattungsantrags zu korrigieren, sofern sich keine Änderungen in Bezug auf den Erstattungszeitraum bzw. Erstattungsbetrag ergeben.

[3] Hierunter sind jegliche Änderungen in den Datenbausteinen:

DBAU – Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit
DBBT – Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot
DBZU – Erstattung des Arbeitgeberzuschusses Mutterschaft
DBBV – Bankverbindung
DBNA – Name

[4] zu verstehen mit Ausnahme von Änderungen in den Datenfeldern "ERSTATTUNGSZEITRAUM VOM", "ERSTATTUNGSZEITRAUM BIS", "ERSTATTUNGSBETRAG" oder "ZUSCHUSS ZUM MUG". Es verbleibt insoweit bei dem bisher übermittelten Erstattungsantrag.

[5] Aufgrund der Rückmeldung einer Krankenkasse nach § 2 Abs. 2 AAG (vgl. Abschnitt 6) ist grundsätzlich keine Stornierung und Neumeldung durch den Arbeitgeber abzugeben.

[6] Bei Stornierung eines bereits übermittelten Antrages auf Erstattungen nach dem AAG ist der DSER mit den ursprünglich übermittelten Daten und dem Kennzeichen "Stornierung eines bereits abgegebenen Antrags" zu übermitteln. Im DSER sind die Daten im Feld "DATUM ERSTELLUNG" und ggf. in den Feldern "ABSENDERNUMMER" und "EMPFAENGERNUMMER" zu aktualisieren. Die Datenbausteine DBAN bzw. DBAA sind bei einer Stornierung eines Antrages auf Erstattung nach dem AAG nicht zu übermitteln.

[7] Bei Stornierungen von Anträgen auf Erstattung nach dem AAG, die vor dem 1.1.2017 übermittelt wurden, sind die ursprünglich übermittelten Daten in der Version 05 zu übermitteln.

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