[1] Die konkreten Inhalte der Systemuntersuchung werden von der ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes festgelegt. Die Rentenversicherungsträger und die Unfallversicherungsträger sind beteiligt.

[2] Sofern Besonderheiten für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung und für in der Seefahrt beschäftigte Personen zu berücksichtigen sind, ergibt sich die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bei den nachfolgend beschriebenen Zusatzmodulen und deren Prüfinhalten.

[3] Die inhaltlichen Anforderungen an die Systemuntersuchung werden in einem durch die ITSG erstellten Pflichtenheft festgelegt. Ziel der Systemuntersuchung ist es, vergleichbare Qualitäts-, Zuverlässigkeits- und Sicherheitsstandards insbesondere für

  • die Entgeltermittlung,
  • die Beitragsbe- und Beitragsabrechnung,
  • die Erstellung von Beitragsnachweisen,
  • die Erkennung aller Meldetatbestände und Erstellung der Meldungen,
  • die Annahme und Verarbeitung von Meldungen im Rahmen qualifizierter Meldedialoge,
  • die Übertragung von Beitragsnachweisen und Meldungen

nach den gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Das Entgeltabrechnungsprogramm hat die Vorgaben

zu erfüllen.

[4] Soweit ein zusätzliches Modul im Entgeltabrechnungsprogramm für die

  • Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Sozialleistungen und Mitteilungen über Vorerkrankungen,
  • maschinelle Erstellung und Übermittlung der Meldungen und Übertragung der Beitragsnachweise für Zahlstellen,
  • elektronisch unterstützte Betriebsprüfung oder
  • Arbeitsbescheinigungen der Bundesagentur für Arbeit (BEA-Verfahren)

eingesetzt wird (siehe Abschnitt 2.3), sind die Vorgaben

zu erfüllen. Des Weiteren sind die Regelungen in den einschlägigen Rundschreiben in den jeweils geltenden Fassungen und den Besprechungsergebnissen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung im Entgeltabrechnungsprogramm umzusetzen.

[5] Eine Systemuntersuchung ist durchzuführen bei

  • Neuentwicklung eines Entgeltabrechnungsprogramms,
  • funktionaler Erweiterung eines Entgeltabrechnungsprogramms,
  • Neuausrichtung zur komponentenorientierten Software,
  • Änderung rechtlicher Grundlagen im Beitrags- und Melderecht sowie bei
  • mangelnder qualitativer Stabilität eines bereits systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramms.

[6] Ein Antrag auf Systemuntersuchung ist vom Software-Ersteller vor Einsatz des Entgeltabrechnungsprogramms beim Anwender an die ITSG, Seligenstädter Grund 11, 63150 Heusenstamm zu richten.

[7] Die Systemuntersuchung besteht aus der Systemprüfung, den Pilotprüfungen und der ständigen Qualitätssicherung.

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