(zu 2 und 4.2.2):

Beschäftigung A: mtl. Arbeitsentgelt 780 EUR
Beschäftigung B: mtl. Arbeitsentgelt 1.300 EUR
Die monatlichen Arbeitsentgelte der Beschäftigungen liegen zwar jeweils im Übergangsbereich, da jedoch die Summe der monatlichen Arbeitsentgelte in Höhe von 2.080 EUR den oberen Grenzbetrag von 2.000 EUR übersteigt, finden die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs keine Anwendung.

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