Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG) verabschiedet; der Bundesrat hat dem Gesetz am 16. Dezember 2011 zugestimmt.

Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt BGBl 2011 Teil I Nr. 70 S. 2983 ff. veröffentlicht und ist in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Hiervon sind auch leistungsrechtliche Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen. Soweit hiervon abweichende Inkrafttretensregelungen gelten, wird nachfolgend gesondert darauf aufmerksam gemacht.

Der GKV-Spitzenverband sowie die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben die in Kraft getretenen leistungsrechtlichen Änderungen beraten und die dabei erzielten Ergebnisse in diesem Rundschreiben zusammengefasst.

Die in § 11 Abs. 4 SGB V sowie § 39 SGB V vollzogenen Änderungen werden in diesem Rundschreiben nicht kommentiert. Zu den Änderungen im Zusammenhang mit § 32 SGB V erfolgen ggf. gesonderte Hinweise.

Darüber hinaus sind keine Aussagen zu den redaktionellen Änderungen in den §§ 47a, 49, 55, 62 und 264 SGB V getroffen worden, da sich hieraus keine leistungsrechtlichen Änderungen ergeben haben.

Offen gebliebene gemeinsame Umsetzungsfragen werden im Übrigen in den routinemäßigen Besprechungen des GKV-Spitzenverbandes sowie der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene weiter beraten und bei Bedarf einvernehmlichen Lösungen zugeführt.

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