[1] Ein Entgeltabrechnungsprogramm hat als Basismodul aus folgenden Grundkomponenten zu bestehen (Mindestanforderung):

  • maschinelle Beitragsberechnung für laufendes Arbeitsentgelt,
  • maschinelle Beitragsberechnung für Einmalzahlungen einschließlich März-Klauselfällen,
  • Berücksichtigung von Vortragswerten für die Beitragsberechnung,
  • Gleitzonenregelung,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • maschinelle Ermittlung der Sozialversicherungstage,
  • maschinelle Fehlzeitensteuerung,
  • maschinelle Rückrechnung mindestens bis zum April des Vorjahres,
  • maschinelle Aufrollung,
  • maschinelle Führung von Entgeltunterlagen,
  • maschinelle Erstellung und Übertragung der Beitragsnachweise,
  • maschinelle Erstellung und Übermittlung der Meldungen,
  • maschineller Abgleich mit der UV-Stammdatendatei,
  • maschinelle Erstellung und Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises,
  • maschinelles Antragsverfahren nach dem AAG,
  • Umlagenberechnung nach dem AAG,
  • maschinelle Berechnung der Insolvenzgeldumlage,
  • maschinelle Annahme und Verarbeitung von Informationen der Krankenkassen zur anteiligen Berechnung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei einer Mehrfachbeschäftigung (Datensatz Krankenkassenmeldung) sowie
  • maschinelle Abfrage der Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung (Datensatz Versicherungsnummernabfrage).

[2] Dem Basismodul können folgende Zusatzmodule oder Qualitätsmerkmale individuell hinzugefügt werden:

  • abrechnungsunabhängige Meldungen,
  • Sofortmeldungen nach § 28a Absatz 4 SGB IV,
  • Abrechnung für behinderte Menschen in geschützten Einrichtungen,
  • Abrechnung für behinderte Menschen in Integrationsprojekten,
  • Altersteilzeit,
  • Beitragsberechnung für Zukunftssicherungsleistungen,
  • flexible Arbeitszeitmodelle,
  • Kurzarbeitergeld,
  • Saison-Kurzarbeitergeld,
  • Mehrfachabrechnungen innerhalb eines Abrechnungsmonats,
  • unständig Beschäftigte,
  • maschinelles Meldeverfahren für berufsständische Versorgungseinrichtungen,
  • Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Sozialleistungen und Mitteilungen über Vorerkrankungen,
  • maschinelle Erstellung und Übermittlung der Meldungen und Übertragung der Beitragsnachweise für Zahlstellen,
  • elektronisch unterstützte Betriebsprüfung,
  • elektronische Arbeitsbescheinigungen der Bundesagentur für Arbeit (BEA-Verfahren),
  • Annahme und Verarbeitung von elektronischen Anforderungen Gesonderter Meldungen durch die Rentenversicherungsträger,
  • Melde- und Beitragsverfahren für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung,
  • Melde- und Beitragsverfahren für in der Seefahrt beschäftigte Personen,

[3] Eine Ausnahme zu den Mindestanforderungen eines Entgeltabrechnungsprogramms gilt im Abrechnungsverfahren der Zahlstellen. Soweit das Entgeltabrechnungsprogramm lediglich die Abrechnung von Versorgungsbezügen für Zahlstellen vornimmt, reicht als Modul die maschinelle Erstellung und Übermittlung der Meldungen und Übertragung der Beitragsnachweise für Zahlstellen aus.

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