[1] Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber das Wertguthaben zum 31.12. eines jeden Jahres, bei Übergang in die Altersteilzeitarbeit, zum Tag vor Beginn der Freistellungsphase und bei jeder Änderung der Beitragsgruppen (Wegfall bzw. Hinzutritt von Versicherungspflicht zu einem Versicherungszweig) auch zu diesem Zeitpunkt bewertet und mit der für dieses Kalenderjahr festgestellten Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt vergleicht. Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechungsgrundlage (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt), die für den Fall des Eintritts eines Störfalls fortzuschreiben ist. Gilt für das Wertguthaben ein bestimmter Wertmaßstab (z. B. durch die Bindung an den jeweils aktuellen Stundensatz), ist dieser bei jeder Bewertung des Wertguthabens anzuwenden. Sofern ein korrekter Abgleich der SV-Luft unter Beachtung der vorgenannten Termine gewährleistet ist, ist auch eine rückwirkende Bewertung des Wertguthabens am Jahresende zulässig.
[2] In der Entgeltabrechnung (Lohnkonto) sind darzustellen:
- die SV-Luft für jeden Versicherungszweig,
- das Wertguthaben und
- der aus dem Vergleich der SV-Luft für jeden Versicherungszweig und des Wertguthabens resultierende Betrag des im Störfall beitragspflichtigen Teils des Wertguthabens (abgegrenzte SV-Luft).
[3] Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den [seit 1.7.2006: Entgeltunterlagen] sowohl die Werte der ursprünglichen, sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges vorzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. März-Klausel) bedingen eine Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werden.
Beispiel [akt. 2007]
(Zeitwertguthaben, Rechtskreis West):
Die Vereinbarung sieht vor, dass das für eine Freistellung verwendete Zeitwertguthaben jeweils mit dem dann aktuellen Stundensatz vergütet wird. Der Arbeitgeber stellt jährlich die SV-Luft für den einzelnen Versicherungszweig fest. Darüber hinaus wird zum 31.12. eines jeden Jahres der Geldwert des Wertguthabens und der im Störfall beitragspflichtige Teil des Wertguthabens festgestellt.
Beginn der Bildung des Wertguthabens | März 2006 |
monatliche Gesamtstunden mit Arbeitsentgeltanspruch | 175 Stunden |
monatlich werden als Wertguthaben verwendet | 25 Stunden |
Stundensatz des Arbeitsentgelts | 22 EUR |
monatliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (150 Stunden x 22 EUR) | 3.300 EUR |
Bewertung des Wertguthabens:
Wertguthaben am 31.12.2006 (März 2006 bis Dezember 2006 = 10 Monate x 25 Stunden) | 250 Stunden |
Stundensatz des Wertguthabens | 22 EUR |
Geldwert des Wertguthabens am 31.12.2006 | 5.500 EUR |
Lösung
Geldwert des Wertguthabens | 5.500 EUR |
Berechnung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für die Zeit vom 01.03.2006 bis zum 31.12.2006 | |
BBG Krankenversicherung / Pflegeversicherung | 35.625 EUR |
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 03/2006 bis 12/2006 | 33.000 EUR |
SV-Luft | 2.625 EUR |
abgegrenzte SV-Luft | 2.625 EUR |
BBG Rentenversicherung / Recht der Arbeitsförderung | 52.500 EUR |
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 03/2006 bis 12/2006 | 33.000 EUR |
SV-Luft | 19.500 EUR |
abgegrenzte SV-Luft | 5.500 EUR |
Die SV-Luft der Monate März 2006 bis Dezember 2006 ist neben dem Gesamtbetrag des Wertguthabens (250 Stunden) darzustellen und fortzuführen.
Die Feststellungen für das Jahr 2006 sind wie folgt darzustellen:
Gesamtwertguthaben (in den Entgeltunterlagen) | 250 Stunden |
Darstellung der SV-Luft in der Entgeltabrechnung: |
ursprüngliche SV-Luft 2006 | abgegrenzte SV-Luft | |
Krankenversicherung | 2.625 EUR | 2.625 EUR |
Rentenversicherung | 29.500 EUR | 5.500 EUR |
Recht der Arbeitsförderung | 29.500 EUR | 5.500 EUR |
Pflegeversicherung | 2.625 EUR | 2.625 EUR |
Nach Abschluss des Jahres 2007 sind die auf gleiche Weise festgestellte SV-Luft sowie das in diesem Kalenderjahr erzielte Wertguthaben den Daten des Jahres 2006 hinzuzurechnen.
Fortsetzung | |
Feststellungen für das Jahr 2007 | |
monatliche Gesamtstunden mit Arbeitsentgeltanspruch | 175 Stunden |
monatlich werden als Wertguthaben verwendet | 25 Stunden |
Stundensatz des Arbeitsentgelts bis 30.06.2007 | 22 EUR |
Stundensatz des Arbeitsentgelts vom 01.07.2007 an | 24 EUR |
monatliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: | |
Januar 2007 bis Juni 2007 (150 Stunden x 22 EUR) | 3.300 EUR |
Juli 2007 bis Dezember 2007 (150 Stunden x 24 EUR) | 3.600 EUR |
Bewertung des Wertguthabens: | |
Wertguthaben am 31.12.2007 | |
Vorarbeit im Jahr 2007 (12 Monate x 25 Stunden) zuzüglich | 300 Stunden |
Vorarbeit des Jahres 2006 (10 Monate x 25 Stunden) | 250 Stunden |
Gesamt-Wertguthaben am 31.12.2007 | 550 Stunden |
Stundensatz des Wertguthabens am 31.12.2007 | 24 EUR |
Geldwert des Wertguthabens am 31.12.2007 (550 Stunden x 24 EUR) |
13.200 EUR |
Wertguthaben des Jahres 2007 einschl. sonstiger Wertzuwächse | |
Gesamt-Geldwert am 31.12.2007 | 13.200 EUR |
abzüglich Geldwert am 31.12. des Vorjahres | 5.500 EUR |
Wertguthaben des Jahres 2007 | 7.700 EUR |
Lösung
Geldwert des Wertguthabens 2007 | 7.700 EUR |
Berechnung der SV-Luft für die Zeit vo... |
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