Ein Antrag auf den Gründungszuschuss muss immer vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Dabei sollten zunächst alle förderungsrechtlichen Fragen geklärt werden, ehe sonstige Schritte, wie z. B. die Einholung der Bescheinigung der fachkundigen Stelle, eingeleitet werden.

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