Zur Behandlungspflege gehören ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden. Sie umfassen z. B. Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierung, Einlaufe, Spülungen, Einreibungen, Dekubitusvorsorge, Krisenintervention, Vorbeugen bei Suizidgefährdung psychisch Kranker oder Sicherung des notwendigen Patientenbeitrags zur ärztlichen Therapie (z. B. Medikamenteneinnahme, Aufklärung über Medikamente).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?