Nr. |
Leistungsbeschreibung |
Bemerkung |
Dauer und Häufigkeit der Maßnahme |
Festlegung von Häufigkeit und Dauer durch Pflegefachkraft möglich? ja/nein |
1. |
Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit |
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ja |
Beratung und Kontrolle der Patientin oder des Patienten, Angehöriger oder anderer Personen in der Häuslichkeit bei Unfähigkeit zur Durchführung der Maßnahmen und vorhandenem Lernpotential (z.B. bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens, wie Lagern, Körperpflege). |
Die Patientin oder der Patient, eine Angehörige oder ein Angehöriger oder eine andere Person wird |
Anleitung bis zu 5 x verordnungsfähig |
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– |
in der Durchführung einer Maßnahme angeleitet bzw. unterstützt und |
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im Hinblick auf das Beherrschen einer Maßnahme kontrolliert, |
um die Maßnahme dauerhaft selbst durchführen oder dauerhaft Hilfestellung bei der eigenständigen Durchführung der Maßnahme geben zu können. |
2. |
Ausscheidungen: |
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ja |
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Ausscheidungen, Hilfe beim Ausscheiden und der Beseitigung von Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum und auch Mageninhalt, z. B.: |
siehe Stomabehandlung (Nr. 28) |
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Verwendung von Inkontinenzprodukten (z. B. Vorlagen, Condomurinal), |
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Reinigung des Harnröhrenkatheters (Reinigung des Katheters und der Harnröhrenöffnung) |
siehe Einlauf, Klistier, Digitale Enddarmausräumung (Nr. 14) siehe Trachealkanüle, Wechsel und Pflege der (Nr. 29) siehe PEG, Versorgung bei (Nr. 27) siehe Katheter, Versorgung eines suprapubischen (Nr. 22) |
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Wechsel des Katheterbeutels |
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Reinigung und Versorgung des Urostoma |
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Reinigung und Versorgung des Anuspraeter |
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Kontinenztraining, Toilettentraining (Aufsuchen der Toilette nach einem festen Zeitplan). Die Uhrzeiten sind in einem Erfassungsbogen zu dokumentieren. |
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der Harnblase. Die Blasenentleerungszeiten sind im Abstand zur Einnahme von Flüssigkeit je nach Gewohnheit der Patientin oder des Patienten einzupendeln, anfänglich mindestens zweistündlich. Angestrebt wird eine viermalige Blasenentleerung pro Tag. |
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des Enddarms. Die Darmentleerungszeiten sind je nach Gewohnheit der Patientin oder des Patienten einzupendeln. |
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gegebenenfalls einschließlich |
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pflegerische Prophylaxen (pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von z. B. Kontrakturen, Obstipation, Parotitis, Pneumonie, Soor, Thrombose, Hornhautaustrocknung, Intertrigo), |
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– |
Dekubitusprophylaxe wenn Hautdefekt noch nicht besteht (z. B. wirksame Druckentlastung, Hautpflege, ausreichende Flüssigkeitszufuhr), |
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– |
Lagern (Flachlagerung, Oberkörperhochlagerung, Bauchlagerung, Beintieflagerung, Beinhochlagerung oder Seitenlagerung (30, 90, 135 Grad), ggf. unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln), |
Ist aus medizinischer Sicht eine besondere Lagerungsform erforderlich, ist dies auf der Verordnung einer anderen Leistung anzugeben. |
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Mobilität, Hilfe zur Verbesserung der (im Rahmen der aktivierenden Pflege z. B.: Aufstehen aus liegender oder sitzender Position in Form von Aufrichten bis zum Stand, Gehen und Stehen, Treppensteigen, Transfer / Umsetzen, Hinsetzen und Hinlegen, Betten einer immobilen Patientin oder eines immobilen Patienten, Lagern, allgemeine Bewegungsübungen). |
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3. |
Ernährung beinhaltet: |
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Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, Hilfe bei |
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ja, sofern orale Zufuhr erfolgt |
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Sondennahrung, Verabreichen von, über Magensonde, Katheter-Jejunostomie (z. B. Witzel-Fistel), perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe, Überprüfung der Lage der Sonde, Spülen der Sonde nach Applikation, ggf. Reinigung des verwendeten Mehrfachsystems, |
siehe PEG, Versorgung bei (Nr. 27) siehe Medikamentengabe (Nr. 26) |
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nein |
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gegebenenfalls einschließlich |
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pflegerische Prophylaxen (pflegerische Leistungen zur Vorbeugung von z. B. Kontraktur, Obstipation, Parotitis, Pneumonie, Soor, Thrombose, Hornhautaustrocknung, Intertrigo), |
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– |
Dekubitusprophylaxe wenn Hautdefekt noch nicht besteht (z. B. wirksame Druckentlastung, Hautpflege, ausreichende Flüssigkeitszufuhr), |
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– |
Lagern (Flachlagerung, Oberkörperhochlagerung, Bauchlagerung, Beintieflagerung, Beinhochlagerung oder Seitenlagerung (30, 90, 135 Grad), ggf. unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln), |
Ist aus medizinischer Sicht eine besondere Lagerungsform erforderlich, ist dies auf der Verordnung einer anderen Leistung anzugeben. |
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Mobilität, Hilfe zur Verbesserung der (im Rahmen der aktivierenden Pflege z. B.: Aufstehen aus liegender oder sitzender Position... |