1Soweit Rechtsverordnungen nach § 42j[2] [Bis 31.12.2019: § 42e] nicht erlassen sind, kann die Handwerkskammer Umschulungsprüfungsregelungen erlassen. 2Die Handwerkskammer regelt die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, ihre Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse beruflicher Erwachsenenbildung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen