Bei Aufnahme oder Beendigung der selbstständigen Tätigkeit sind die zu zahlenden Beiträge für den jeweiligen Teilmonat zu leisten. Der Beitrag für den Teilmonat wird ermittelt, indem der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch die Anzahl der Kalendertage zu teilen ist, auf den er entfällt. Samstage, Sonntage und Feiertage sind mitzuzählen.

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