2.1 Physiotherapie
Physiotherapie umfasst
- die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie
- die physikalische Therapie.
Physiotherapie nutzt sowohl die aktive selbstständig ausgeführte, die assistive, therapeutisch unterstützte, als auch die passive, beispielsweise durch den Therapeuten geführte, Bewegung des Menschen, bei Bedarf ergänzt durch den Einsatz physikalischer Therapien wie Massage-, Hydro-, Thermo- oder Elektrotherapie. Für einige physikalischen Therapien benötigt der Therapeut Zusatzqualifikationen, die über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen.
Zu den Maßnahmen der physikalischen Therapie gehören
- Massagen,
- Bewegungstherapie (z. B. Krankengymnastik),
- Traktionsbehandlung,
- Elektrotherapie,
- Kohlensäure- und Kohlensäuregasbäder,
- Inhalationstherapie,
- Wärme- und Kältetherapie sowie
- standardisierte Kombinationen dieser Maßnahmen.
2.2 Podologische Therapie
Podologische Therapie (medizinische Fußpflege) kann
- zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) oder
- bei vergleichbaren Schädigungen
verordnet werden. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie) vorliegen.
Die Podologische Therapie soll unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen vermeiden. Zu den Maßnahmen der Podologie gehören:
- Hornhautabtragung,
- Nagelbearbeitung,
- Podologische Komplexbehandlung,
- Behandlung einer geschlossenen Fehlbeschwielung mit bereits vorliegenden Hautdefekten und Entzündungen,
- Behandlung mit Nagelkorrekturspangen (Orthonyxiespangen) bei eingewachsenem Zehennagel und Entzündungen.
2.3 Stimm-/Sprech-/Sprach-/Schlucktherapie
Die Stimmtherapie umfasst Maßnahmen zur Regulation von Atmung, Lautstärke, Artikulation, Kehlkopf- und Zungenmuskulatur. Sie soll die Stimmqualität und die stimmlichen Belastbarkeit bessern oder wiederherstellen, auch bei Heiserkeit oder Beeinträchtigung des Stimmklangs.
Die Sprechtherapie umfasst Maßnahmen zur gezielten Förderung der Artikulation, der Sprechgeschwindigkeit, der Koordination von Atmungs- und Sprechverlauf. Sie soll die Sprechleistung bessern oder wiederherstellen.
Die Sprachtherapie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Anbahnung sprachlicher Äußerungen, zum Aufbau des Sprachverständnisses, zur Ausbildung und zum Erhalt der Lautsprache, zur Verbesserung der Wahrnehmung des Hörens sowie zur Normalisierung des Sprachklangs. Sie soll die kommunikativen Fähigkeiten bessern oder wiederherstellen.
Die Schlucktherapie dient der Besserung oder Normalisierung des Schluckakts durch
- Bewegungstraining der am Schlucken beteiligten Muskeln,
- Modifikationen des Schluckvorgangs durch Haltungsänderungen oder Schlucktechniken,
- Beratung zu schluckphasengerechten Kostformen und
- Umgang mit speziellen Ess- und Trinkhilfen, um aspirationsfreies Schlucken zu ermöglichen.
2.4 Ergotherapie
Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Stabilisierung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie bedient sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Sie umfasst auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören die
- motorisch-funktionelle Behandlung,
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung,
- neuropsychologisch orientierte Behandlung (Hirnleistungstraining),
- psychisch-funktionelle Behandlung zur Therapie mentaler Funktionsstörungen sowie
- Wärme- und Kältetherapie als therapieergänzende Maßnahmen.
2.5 Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie richtet sich auf die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose (Cystische Fibrose – CF). Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist, dass die Ernährungstherapie als medizinische Maßnahme (ggf. in Kombination mit anderen Maßnahmen) zwingend erforderlich ist, da ansonsten schwere geistige oder körperliche Beeinträchtigungen oder Tod drohen. Die Ernährungstherapie ist Teil des ärztlichen Behandlungsplans.
Sie umfasst u. a.
- Ernährungstherapeutische Anamnese und Abstimmung der Therapieziele,
- Beratung zur Auswahl und Zubereitung natürlicher Nahrungsmittel und zu krankheitsspezifischen Diäten,
- Erstellung und Ergänzung eines Ernährungsplans,
- Beratung und Unterstützung bei der praktischen Umsetzung einer Enzym-, Vitamin-, Mineralstoff-, Aminosäuren-, Fett- oder Spurenelemente-Substitution,
- Anleitung zur Durchführung und Umsetzung einer enteralen Ernährung (Trink- oder Sondennahrung) und parenteralen Ernährung in der häuslichen Umgebung,
- Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen und
- Anleitung zu...