Entscheidungsstichwort (Thema)
Erwerbsminderungsrente. Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Rentenabschlag. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
Auch Erwerbsminderungsrentner, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen Rentenabschlägen (Entgegen BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R = SozR 4-2600 § 77 Nr 3).
Orientierungssatz
Die gesetzliche Neuregelung des § 77 SGB 6 ist verfassungsgemäß, insbesondere mit der in Art 14 GG festgeschriebenen Eigentumsgarantie zu vereinbaren.
Fundstellen
Dokument-Index HI1814221 |
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