Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist eine Auflistung aller am Markt vorhandenen und von der Leistungspflicht der Krankenkassen umfassten Hilfsmittel. Voraussetzung für die Aufnahme von Produkten in das Verzeichnis ist, dass der Hersteller
- die Funktionstauglichkeit,
- die Sicherheit,
- bestimmte Qualitätsanforderungen und soweit erforderlich,
- den medizinischen Nutzen (i. d. R. der therapeutische Nutzen)
des Hilfsmittels nachweist.
Datenbank Hilfsmittel
Eine Datenbank mit komfortabler Recherchemöglichkeit zur Ermittlung einzelner Hilfsmittel stellt der GKV-Spitzenverband unter www.hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de im Internet zur Verfügung.
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