Voraussetzung für die Aufnahme in eine stationäre Hospizeinrichtung ist, dass der Versicherte an einer Erkrankung leidet,
- die progredient verläuft,
- bei der eine Heilung ausgeschlossen oder eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder vom Versicherten erwünscht ist,
- die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt,
- bei der eine Krankenhausbehandlung i. S. d. § 39 SGB V nicht erforderlich ist und
- bei der eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht.
Die Versorgung in einem stationären Hospiz kommt insbesondere bei folgenden Krankheitsbildern in Betracht:[1]
- fortgeschrittene Krebserkrankungen,
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS,
- Erkrankungen des Nervensystems,
- chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen.
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