Zur Durchführung der Förderung wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Innovationsausschuss eingerichtet. Ihm gehören an:

  • je 3 Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes,
  • je 1 Mitglied der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
  • der unparteiische Vorsitzende des gemeinsamen Bundesausschusses,
  • 2 Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und
  • 1 Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Der Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung neuer Versorgungsformen und die Versorgungsforschung fest.

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