Begriff

Bei innovativen Behandlungsmethoden handelt es sich um neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht mit hinreichender Evidenz belegt ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält ein neues Instrument zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Er kann innovative Methoden, die das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten, künftig zeitlich begrenzt unter strukturierten Bedingungen bei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn unter Aussetzung des Bewertungsverfahrens erproben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Erprobung innovativer Behandlungsmethoden ist in § 137e SGB V geregelt. Zu den einzelnen Erprobungsregelungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss jeweils Richtlinien zu erlassen.

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