Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt und durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) mit Wirkung zum 12.12.2006 redaktionell geändert. Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) hat § 228b mit Wirkung zum 1.7.2018 geändert und mit Wirkung zum 1.2.2026 aufgehoben.

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