Rz. 10

Das Rentenabschlagsprinzip ist erst durch RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Rentenrecht eingeführt worden; diesbezüglich existieren daher keine Vorgängervorschriften. Das Rentenzuschlagsprinzip hingegen war bereits vorher geregelt. Vorgängervorschriften finden sich insoweit in § 1254 Abs. 1a und 1b RVO, in § 31 Abs. 1a und 1b AVG und in § 53 Abs. 4a und 4b RKG.

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