Rz. 7

Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden Geldbußen von bis zu 20 Mio. EUR verhängt:

  • die Grundsätze für die Verarbeitung, einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung, gemäß Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO; Ausführungen hierzu finden sich in der Kommentierung zu § 35 SGB I und der Kommentierung zu § 67b;
  • die Rechte der betroffenen Person gemäß Art. 12 bis 22 DSGVO, vgl. die Komm. zu §§ 82 bis 84;
  • die Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation gemäß Art. 44 bis 49 DSGVO (vgl. die Komm. zu § 77);
  • alle Pflichten gemäß den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Kapitels IX (Art. 85 bis 91 DSGVO) erlassen wurden (die Komm. zu § 75 enthält entsprechende Ausführungen zu Art. 89 DSGVO);
  • Nichtbefolgung einer Anweisung oder einer vorübergehenden oder endgültigen Beschränkung oder Aussetzung der Datenübermittlung durch die Aufsichtsbehörde gemäß Art. 58 Abs. 2 DSGVO oder Nichtgewährung des Zugangs unter Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 DSGVO (vgl. die Komm. zu § 81).

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