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Verbindung und Trennung sind Institute, die der Rationalisierung des Entscheidungsprozesses einerseits und der Übersichtlichkeit andererseits dienen. Ihre Zweckmäßigkeit ist verfahrensbezogen zu prüfen. Verbindung und Trennung haben immer auch gerichts-, senats- oder kammerstatistische Konsequenzen; diese Konsequenzen haben bei der Zweckmäßigkeitsprüfung jedoch außer Betracht zu bleiben.

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