Rz. 22

Angelegenheiten der Arbeitsförderung sind alle Streitigkeiten, die Rechtsverhältnisse nach dem ersten bis sechsten Kapitel des SGB III zum Gegenstand haben. Streitgegenstand können die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung und vor allem die zahlreichen Lohnersatzleistungen, Förderleistungen an Arbeitsuchende, an Arbeitnehmer und Unternehmer, die Förderung von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie der Umschulung sein. Bei den Geldleistungen stehen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld im Vordergrund. Streitpunkte können die zeitliche Dauer oder die Höhe des Leistungssatzes sowie die Voraussetzungen von Sanktionen wie Sperrzeit oder Säumniszeit sein.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge