2.1 Beratung
Rz. 3
Die Beratungsleistungen nach Abs. 1 Nr. 1 richten sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene verfolgt mehrere Ziele. Bei Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, sich präventiv für den richtigen Beruf zu entscheiden und damit das Risiko späterer Arbeitslosigkeit zu verringern. Berufsberatung für Arbeitnehmer beinhaltet den Perspektivwechsel. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer sich nicht nur vornehmlich auf die bisher ausgeübte Beschäftigung konzentrieren und auf entsprechende Stellennachweise der Arbeitsverwaltung warten soll. Vielmehr muss ihm frühzeitig der Blick für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten geöffnet werden.
Rz. 4
Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber zielt auf die Unterstützung bei der Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen und die Stellenakquise. In der Bundesrepublik sind ständig zwischen 500.000 und 1 Mio. Arbeitsstellen unbesetzt. Rund zwei Drittel aller offenen Stellen werden den Agenturen für Arbeit nicht aktiv für Vermittlungsbemühungen gemeldet. Die Bundesagentur für Arbeit ihrerseits bemüht sich darum, offene Stellen aufzuspüren, z. B. mit einem Job-Roboter, der nach Stellenangeboten im Internet sucht, aber auch durch die Bereitstellung einer Jobbörse, in der Arbeitgeber ohne die Arbeitsverwaltung offene Stellen einstellen können. Durch Arbeitsmarktberatung sollen insbesondere die Differenzen zwischen der Qualifikation Arbeitsloser und den Anforderungen der offenen Stelle (Mismatch) verringert werden, sodass es zu einer baldigen Stellenbesetzung kommen kann. Eine wesentliche Rolle spielt dabei zwischenzeitlich der sich verbreiternde Fachkräftemangel.
Rz. 4a
Die Bundesagentur für Arbeit begreift die Aufgabe der Beratung als Auftrag zur lebenslangen Beratung im Erwerbsalter und hat hierfür die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen.
2.2 Vermittlung
Rz. 5
Die Vermittlungsleistungen richten sich an Arbeitnehmer und an Arbeitgeber zur Besetzung offener Stellen.
Rz. 6
Arbeitsvermittlung durch Auswahl und Vorschlag ist die klassische Form der Arbeitsvermittlung. Aufgrund einer der Agentur gemeldeten offenen Stelle mit einem spezifischen Stellenprofil wählt der Arbeitsvermittler aus dem gemeldeten Bewerberbestand die Arbeitnehmer mit bester Eignung aus und schlägt sie dem Arbeitgeber für die Stellenbesetzung vor. Die konkreten Einstellungsverhandlungen und -entscheidungen bleiben den möglichen Arbeitsvertragspartnern überlassen.
Rz. 7
Daneben gibt es eine Fülle weiterer Aktivitäten, die letztlich zur Arbeitsvermittlung gehören, wenn darunter das Zusammenführen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Begründung von Beschäftigungsverhältnissen verstanden wird. Dazu gehören z. B. das Profiling für Arbeitnehmer, die Bereitstellung und Pflege von Jobbörsen und weitere Selbstinformationseinrichtungen, aber auch Beratungs- und Förderleistungen, die aufgrund ihrer eigenständigen Bedeutung rechtssystematisch gesondert in § 19 aufgeführt werden. Die Agenturen für Arbeit folgen einem 4-Phasen-Modell, das vom Profiling bis zur nachgehenden Betreuung (4PM+) nach Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt reicht. Dabei steht das systematische, zielorientierte, professionelle Vorgehen im Vordergrund.
Rz. 8
Die Agenturen für Arbeit können auch Dritte mit der Arbeitsvermittlung oder Teilen davon beauftragen. Das SGB III sieht als Pflichtleistung auch die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen vor, mit denen private Arbeitsvermittler eingeschaltet werden können. Diese Leistung wurde zwischenzeitlich aus dem 13. Kapitel in den Leistungskatalog der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung übernommen.
2.3 Förderleistungen
Rz. 9
Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw. Betreuungsintensität zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Für die verschiedenen Kundengruppen stehen Handlungsprogramme zur Verfügung. So können spezifische Förderleistungen effizient erbracht werden. Im Vordergrund steht die erfolgreiche Integration, nicht jedoch das Füllen von Maßnahmen. Das Spektrum der Förderleistungen reicht beispielhaft von vermittlungsunterstützenden Leistungen aus einem Vermittlungsbudget bis zu Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber.
Rz. 10
Die Berufswahl, Berufsaus- und -weiterbildung sowie die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben werden mit Leistungen zum Lebensunterhalt, Maßnahmekosten und weiteren Leistungen gefördert. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind auch als versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse vollständig aus dem Instrumentarium der Arbeitsförderung gestrichen worden. Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung enthält aber noch das SGB II für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dort ist die Teilhabe a...