Die Pflichten des Trägers umfassen die fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte der zentralen Stelle des Trägers mit Unterstützung durch die Einsatzstelle sowie die Seminararbeit.[1] Dauert der JFD 12 Monate, beträgt die Gesamtdauer der durchzuführenden Seminare mindestens 25 Tage. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit.

Zum Abschluss des JFD hat der Träger dem Freiwilligen eine Bescheinigung auszustellen. Der Inhalt der Abschlussbescheinigung ist durch § 11 Abs. 3 JFDG vorgeschrieben. Ferner kann der Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des freiwilligen Dienstes fordern.[2]

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