Rz. 1

Die Vorschrift ist mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 1.6.1997 in das Gesetz eingefügt worden. Zuvor war eine entsprechende Regelung in § 8 Abs. 1 enthalten. Die frühere Meldepflicht des Arbeitgebers, zunächst in § 8 Abs. 2 geregelt, ist gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des § 8a entfallen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge