Rz. 22

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern).

 

Rz. 23

Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63;

DIJuF-Rechtsgutachten v. 13.11.2015, J 4.510 LS, Kinder- und Jugendhilferecht: Folgen der Verweigerung der Zusammenarbeit von Pflegepersonen mit dem mit der Beratung und Unterstützung beauftragten Träger der freien Jugendhilfe bzw. mit dem ASD oder mit dem Vormund, JAmt 2016 S. 74;

DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.7.2012, J 4.510/J 9.240 DE, u. a. zu den Voraussetzungen einer Amtshilfe nach § 37 Abs. 2 Satz 2, JAmt 2012 S. 382;

DIJuF-Rechtsgutachten v. 22.5.2012, J 4.150 LS, das Gutachten beschäftigt sich mit 2 Problemstellungen des Beratungsanspruchs und Unterstützungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 Satz 2, JAmt 2012 S. 251;

Köckeritz, Unterstützung für ein gutes Kinderleben bei Verwandten: Angebote und Perspektiven, ZKJ 2022 S. 325;

Schrapper, Hilfeplanung mit deutlich gestärkten Rechten für junge Menschen und Eltern sowie in verständlicher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form – wie kann das gelingen?, JAmt 2022 S. 376.

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