Rz. 2

Die Vorschrift regelt die Kriterien für die Bestimmung der Aufnahmequote bei der Verteilung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher. § 42b Abs. 2 und 5 stellen auf die Aufnahmequote nach § 42c ab. Eine ähnlich strukturierte Quotenregelung für volljährige Asylbegehrende enthält § 45 AsylG.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge