Rz. 9
Grundsatz der wirksamen Hilfe im Rahmen des § 72 BSHG:
BVerwG, Buchholz 436.0, § 72 BSHG Nr. 2.
Keine Abschreckung durch Sachleistungen:
BVerwG, FEVS 35, 271.
Übernahme von Wohnungskosten bei stationärer Maßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer:
LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.3.2006, L 13 AS 4377/05 ER-B.
Rz. 10
Hammel, Leistungen der Sozialhilfe zur Erhaltung der Unterkunft während der Dauer des Freiheitsentzugs, ZfSH/SGB 2000, 515.
ders., Zur Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe zum Zwecke der Einlagerung des Mobiliars und anderer persönlicher Gegenstände während der Dauer des Freiheitsentzuges, ZfSH/SGB 2001, 403.
Nothacker, Der Gesamtplan nach § 46 BSHG und die einzelfallbezogene Hilfeplanung in der Jugendhilfe (§ 36 SGB VIII), ZfSH/SGB 2000, 209.
Ruff, Die verschiedenen Arten einer Mietkaution durch das Sozialamt, ZfSH/SGB 2002, 202.
Sunder, Rechtslage bei Obdachlosigkeit – Kostentragung bei Unterbringung von Obdachlosen in Pensionen und Hotels, NDV 2002, 21.
Vgl. ferner auch die Literaturhinweise zu § 67.
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