Rz. 9

Grundsatz der wirksamen Hilfe im Rahmen des § 72 BSHG:

BVerwG, Buchholz 436.0, § 72 BSHG Nr. 2.

Keine Abschreckung durch Sachleistungen:

BVerwG, FEVS 35, 271.

Übernahme von Wohnungskosten bei stationärer Maßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer:

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.3.2006, L 13 AS 4377/05 ER-B.

 

Rz. 10

Hammel, Leistungen der Sozialhilfe zur Erhaltung der Unterkunft während der Dauer des Freiheitsentzugs, ZfSH/SGB 2000, 515.

ders., Zur Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe zum Zwecke der Einlagerung des Mobiliars und anderer persönlicher Gegenstände während der Dauer des Freiheitsentzuges, ZfSH/SGB 2001, 403.

Nothacker, Der Gesamtplan nach § 46 BSHG und die einzelfallbezogene Hilfeplanung in der Jugendhilfe (§ 36 SGB VIII), ZfSH/SGB 2000, 209.

Ruff, Die verschiedenen Arten einer Mietkaution durch das Sozialamt, ZfSH/SGB 2002, 202.

Sunder, Rechtslage bei Obdachlosigkeit – Kostentragung bei Unterbringung von Obdachlosen in Pensionen und Hotels, NDV 2002, 21.

Vgl. ferner auch die Literaturhinweise zu § 67.

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