Rz. 8

Die "Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung" (BGSW) umfasst die nach Abschluss der Akutbehandlung in zeitlichem Zusammenhang stehenden medizinisch indizierten stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere die intensive Übungsbehandlung. Das Verfahren trägt dem Grundsatz "Rehabilitation aus einer Hand" Rechnung. Es ist insbesondere bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparats, Schädel-Hirnverletzungen und peripheren Nervenverletzungen vorgesehen. Die BGSW bedarf der Verordnung eines D-Arztes oder eines gemäß § 37 Abs. 3 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger befähigten Handchirurgen sowie der vorherigen Zustimmung des Unfallversicherungsträgers. Die DGUV und die SVLFG haben eine Handlungsanleitung zur Verordnung, Durchführung und Qualitätssicherung der Physiotherapie/Krankengymnastik – Physikalischen Therapie, Ergotherapie, Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP), Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) und Arbeitsplatzbezogenen Muskuloskelettalen Rehabilitation (ABMR) entwickelt (Stand 1.1.2021, https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/hand.pdf).

 

Rz. 9

Bei der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) handelt es sich um eine Kombination von Behandlungselementen der krankengymnastischen und physikalischen Therapie sowie des medizinischen Aufbautrainings. Diese Therapieform wird insbesondere bei schweren Gesundheitsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparats angewandt. Die EAP ist der ambulanten medizinischen Rehabilitation zuzuordnen (BSG, Urteil v. 17.2.2010, B 1 KR 23/09 R). Nähere Einzelheiten sind der Handlungsanleitung der DGUV und SVLFG zu entnehmen (vgl. hierzu Rz. 8).

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