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Der Verfahrensablauf von der Einleitung bis zur Vollstreckung einer rechtskräftigen Geld- oder Freiheitsstrafe ist im Einzelnen in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Das Verfahren gliedert sich im Wesentlichen in folgende Abschnitte: das Ermittlungsverfahren, das Strafverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte dieser Verfahrensabschnitte dargestellt.

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