Rz. 13

Die Leistungsangebote der Familienbildung sollen allen Familienmitgliedern zugute kommen, also nicht nur den Personensorgeberechtigten, sondern auch den zu erziehenden jungen Menschen. Es handelt sich um präventive Maßnahmen, die keinen besonderen Anlass voraussetzen und parallel zur Schul- und Erwachsenenbildung erfolgen.

Dadurch, dass die Angebote der Familienbildung auf die Bedürfnisse und Interessen sowie die Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, sollen Lernprozesse in der Familie angeregt und unterstützt werden. Ziel ist dabei die Integration der Familie in ihr soziales Umfeld genauso wie die Vorbereitung der jungen Menschen auf ihr künftiges Leben in Ehe, Partnerschaft und Familie. Durch die Familienbildung soll auch die Fähigkeit geschult werden, Konflikte eigenständig lösen zu können. Mit dem KJSG wird der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe zur Ermöglichung bzw. Erleichterung gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 2) betont (BT-Drs. 19/26107 S. 80).

Familienbildung wird durch ganz verschiedene Institutionen geleistet, wie z. B. von Familienbildungsstätten und -werken sowie Elternarbeit in Kindergärten und Schulen, die Kurse zur Bewältigung von Alltagsarbeiten oder aber auch Eltern-Kind-Gruppen zum gegenseitigen Austausch ermöglichen. Dabei richten sich die Angebote an besonders betroffene Zielgruppen, wie z. B. Alleinerziehende, Suchterkrankte oder Ausländer. Begegnungsangebote sind für die in Deutschland verstärkt auftretende Kleinfamilie – Einzelkinder und deren Eltern – eine gute Gelegenheit zur Sozialisierung.

Im Rahmen von Nachbarschafts- und Mütterzentren werden inzwischen auch nicht offizielle, von den Betroffenen selbst organisierte Formen der Familienbildung angeboten.

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