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Die Vorschrift bildet die gesetzliche Grundlage für Hilfestellung in existentiell schwierigen Situationen vor, aber auch nach der Geburt eines Kindes.

Vor der Geburt kommt oftmals denjenigen jungen schwangeren Frauen die Möglichkeit gemeinsamer Wohnformen zu Gute, die wenig Unterstützung durch ihre eigenen Familien und den Kindesvater erfahren und sich ohne diese Hilfe in vielen Fällen gegen das Kind und für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden würden.

Nach der Geburt stellen betreute Wohnformen vor allem eine große Erleichterung für solche (meistens jungen) Mütter und Väter dar, die noch keine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung haben und sich so eine existentielle Grundlage schaffen können. Die auf der Grundlage des § 19 gewährte Leistung soll daher auch ein Stück "Hilfe zur Selbsthilfe" bilden für die Zeit nach Beendigung der gemeinsamen Wohnform.

Durch die Möglichkeit zusammen zu leben, wird zudem die Beziehung zwischen dem allein erziehenden Elternteil und dem Kind aufrechterhalten und gefestigt. Bei Unsicherheiten und Problemen in der Erziehung ist die direkte Beratung vor Ort gegeben; Erziehungsnotständen kann präventiv entgegengewirkt werden.

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