Rz. 13

Die Leistung wird gewährt durch Betreuung in einer geeigneten Wohnform. Der Begriff "Wohnform" wurde bewusst offen gewählt, um Hilfe in verschiedenen Problemlagen zu ermöglichen. Die wohl bekannteste Einrichtung ist dabei das "Mutter-Kind-Heim", das die Betreuung rund um die Uhr anbietet. In Betracht kommen darüber hinaus aber auch Außenwohngruppen von Heimen, Wohngemeinschaften und betreutes Einzelwohnen (zusammen mit dem Kind) in einer selbst angemieteten Wohnung, vgl. auch § 34. Diese Wohnformen sollen den allein erziehenden Elternteil zu größerer Selbständigkeit erziehen.

Die Betreuung kann dabei tagsüber und/oder nachts geleistet werden, muss jedoch von einem institutionellen Träger nach dessen Konzept erfolgen.

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