Rz. 17

Während der Zeit des betreuten Wohnens soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt und eine Berufstätigkeit aufnimmt.

Durch den Abschluss einer Schul- und Berufsausbildung gewinnt der allein erziehende Elternteil eine größere Selbständigkeit und Unabhängigkeit; er wird so auf die Zeit nach dem Auslaufen der Leistung vorbereitet. Um der Mutter bzw. dem Vater diese (Lebens-)Perspektive einzuräumen, muss das Kind – und falls vorhanden auch seine älteren Geschwister – in den Abwesenheitszeiten ausreichend betreut werden.

Gelingt es nicht, den allein erziehenden Elternteil zu einer Schul- oder Berufsausbildung zu motivieren, ist dies nicht zwangsläufig ein Grund, die Leistung zu versagen (so auch Zehnter Jugendbericht, BT-Drs. 13/11368 S. 239).

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