Rz. 10
In Abs. 3 Satz 1 werden die Anforderungen an die Sachkompetenz der Kindertagespflegeperson weiter konkretisiert. Danach sollen vertiefte Kenntnisse über die Anforderungen der Kindertagespflege vorliegen, die entweder durch absolvierte qualifizierte Lehrgänge oder in anderer Weise nachgewiesen werden.
Rz. 11
Ziel dieser Neuregelung ist es, eine qualitative Angleichung der Kindertagespflege an die Förderung in Tageseinrichtungen zu gewährleisten und damit die Akzeptanz der Kindertagespflege bei den Erziehungsberechtigten zu erhöhen (BT-Drs. 15/3676 S. 33). Der aufgestellte Kriterienkatalog lehnt sich an bereits bestehende einzelne landesrechtliche Regelungen an.
Rz. 12
Als inhaltlicher Maßstab für die genannten Qualifizierungsmaßnahmen der Kindertagespflegepersonen soll nach dem Willen des Gesetzgebers das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte Curriculum "Qualifizierung in der Tagespflege" dienen (BT-Drs. 15/3676 S. 33).
Rz. 13
Das Deutsche Jugendinstitut e. V. wurde 1963 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet. Heute ist es bundesweit das größte außeruniversitäre sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut im Bereich Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien.
Rz. 14
In dem zitierten Projekt, das v. 1.6.1997–31.12.2001 lief, wurden erstmals bestehende Fortbildungsprogramme für Kindertagespflegepersonen evaluiert.
Rz. 15
An 9 Modellstandorten für Fortbildungsprogramme in verschiedenen Bundesländern wurden teilnehmende Beobachtungen und Videoaufzeichnungen von Qualifizierungsveranstaltungen, Dokumentenanalysen, Interviews und schriftliche Befragungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es Qualitätsunterschiede hinsichtlich Struktur, zeitlicher Dauer eines Kurses oder einer Veranstaltung, inhaltlichen und methodischen Aspekten, hinsichtlich didaktischem Gesamtaufbau, Rahmenbedingungen der Qualifizierung und Zufriedenheit der Teilnehmerinnen gab.
Rz. 16
Auf der Basis der Evaluationsergebnisse wurde sodann ein Katalog von Qualitätskriterien für die Qualifizierung in der Kindertagespflege formuliert, ein Instrument zur Selbstevaluation für Veranstalter von Fortbildungen entwickelt sowie ein Fortbildungsprogramm für die Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen im Rahmen von 160 Unterrichtsstunden erstellt (vgl. Weiß/Stempinski/Schumann,/Keimeleder, Qualifizierung in der Kindertagespflege. Das DJI-Curriculum; Fortbildung von Tagesmüttern 2002; Keimeleder, Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.), Das Forschungsjahr 2000 S. 116; Schumann, KiTa spezial, 2001, Heft 1 S. 53).