Rz. 66
Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte
Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte,
Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt.
Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist das Jugendamt auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen.
Diese beinhaltet im Einzelnen insbesondere:
- ausführliche Information über Ihren bzw. den bisherigen Lebensweg Ihres Kindes/Pfleglings,
- Überlassung evtl. vorhandener ärztlicher oder psychologischer Gutachten,
- evtl. Entbindung der Ärzte und Gutachter von ihrer Schweigepflicht,
- Überlassung der Ausübung der elterlichen Sorge den für die künftige Erziehung verantwortlichen Personen, soweit nichts anderes vereinbart wird,
- Herausgabe bzw. Beschaffung des Personal- bzw. Kinderausweises, des Impfpasses, der Geburtsurkunde für Ihr Kind/Ihren Pflegling,
- kurzfristige Überlassung oder Übersendung Ihres Mietvertrages, Kindergeld-, Wohngeld-, Rentenbescheides, Ihrer Gehalts- bzw. Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate, Versicherungspolicen und Unterlagen über evtl. Schuldverpflichtungen zur Feststellung Ihrer möglichen Kostenbeitragspflicht und Festsetzung eines entsprechenden Kostenbeitrages,
- Beschaffung und Übersendung von Behandlungsscheinen für den Arzt und Zahnarzt, soweit Ihr Kind/Pflegling durch Sie versichert ist,
- keine Herausnahme Ihres Kindes/Pfleglings aus der Pflegestelle oder Einrichtung ohne vorherige Absprache mit dem Jugendamt.
Sie haben die Möglichkeit, sich in allen persönlichen Fragen, insbesondere wenn diese Ihr Kind/Ihren Pflegling betreffen, an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt seinerseits ist in Zusammenarbeit mit Ihnen, den Pflegeeltern, dem Heim darum bemüht, die bestmögliche Hilfe für Sie/Ihr Kind/Ihren Pflegling sicherzustellen und zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jugendamt
Antrag der/des Leistungsberechtigten: … (Name des Leistungsberechtigten)
Familienname, Vorname, Geburtsdatum des Kindes/Pfleglings: …
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort): …
Ich/Wir bitte/n das Jugendamt um Gewährung von
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Hilfe in gemeinsamer Wohnform – Mütter/Väter und Kinder – § 19 SGB VIII |
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Hilfe zur Behebung einer Notsituation – § 20 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in Form von Familientherapie – § 28 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in Form von ambulanter Beratung im Projekt – § 28 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in Form von Sozialer Gruppenarbeit – § 29 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistandschaft – § 30 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – § 31 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe – § 32 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege – § 33 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in Heimerziehung – § 34 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung in Form des Betreuten Wohnens – § 34 SGB VIII |
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Hilfe zur Erziehung als intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – § 35 SGB VIII |
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Eingliederungshilfe – § 35a SGB VIII |
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teilstationär |
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stationär |
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Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII in Ausgestaltung einer/s … – § … SGB VIII |
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einer sonstigen, zuvor nicht spezifiziert aufgeführten Hilfe nach den einschlägigen Bestimmungen des SGB VIII |
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in ambulanter Form |
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in teilstationärer Form |
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in stationärer Form |
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Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, an den festgesetzten Terminen teilzunehmen und vereinbarte Absprachen unbedingt einzuhalten. |
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Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die Hilfemaßnahme nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Jugendamt und dem Therapeuten abzubrechen bzw. zu beenden. |
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Ich/Wir entbinde/n hiermit die mit der Hilfemaßnahme befassten Fachkräfte von der Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt. |
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Werden erforderliche Gutachten und Auskünfte vom Jugendamt oder dem Heim angefordert, so entbinde ich die Ärzte, Psychologen und Lehrer von ihrer Schweigepflicht. |
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Ich bin darüber informiert, dass für die Dauer der Fremdunterbringung die Pflegepersonen oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen mich in der Ausübung der elterlichen Sorge vertreten. Einschränkungen dieser Rechtsmaßnahme nehme ich nicht vor. |
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Für mein Kind/Pflegling darf ein Personal- oder Kinderausweis ausgestellt werden. Die zuständige Passstelle ist berechtigt, diesen Ausweis dem Heimerzieher bzw. den Pflegeeltern auszuhändigen. |
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Ich verpflichte mich, dem Jugendamt jeden Wohnungswechsel sofort mitzuteilen. |
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Vor der Herausnahme meines Kindes/Pfleglings aus dem Heim/der Pflegestelle werde ich mit dem Heim/der Pflegestelle und dem Jugendamt Rücksprache halten. |
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Mir ist mitgeteilt worden, dass ich ggf. einen Kostenbeitrag leisten muss, soweit mir dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zugemutet werden kann. |
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Ich verpflichte mich, regelmäßig vor Quartalsende dem Heim/den Pflegeeltern die erforderlichen Krankenscheine (insbesondere Arzt/Zahnarzt) zuzuschic... |