Rz. 1

§ 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe zur Erziehung.

Die Regierungsbegründung zum Gesetzesentwurf unterstreicht unter Bezugnahme auf die Sachverständigenkommission zum 7. Jugendbericht, dass der Einsatz der sozialpädagogischen Familienhilfe eine Fremdunterbringung eines Kindes nicht generell ersetzen kann oder soll. Dennoch ist es ein Ziel dieser Hilfsform, eine Fremdunterbringung eines Kindes oder mehrerer Geschwister zu vermeiden oder doch auf eine Verkürzung der Trennung hinzuarbeiten. Dies soll durch rechtzeitige Installierung dieser Hilfe erreicht werden (BT-Drs. 11/5948 S. 70 m. w. N.). Besonderes Merkmal dieser Hilfe ist, dass sie innerhalb des familiären Lebens stattfindet. Sie ist auf die gesamte Familie gerichtet und soll die Eigenkräfte der Familie aktivieren sowie Selbsthilfekompetenzen der Familie stärken.

Es erfolgten dann diverse Neubekanntmachungen, die die Vorschrift aber unverändert ließen, so durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 3.5.1993 ab 1.4.1993 (BGBl. I S. 637), durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 15.3.1996 ab 1.1.1996 (BGBl. I S. 477), durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 8.12.1998 ab 1.7.1998 (BGBl. I S. 3546), durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 14.12.2006 ab 1.1.2007 (BGBl. I S. 3134) und eben zuletzt durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 ab 1.1.2012 (BGBl. I S. 2022).

 

Rz. 2

Weitergehende zusammenfassende Hinweise zu den einzelnen Hilfearten finden sich unter www.betanet.de (zuletzt abgerufen am 23.3.2023), dem größten Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen. Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Webseite des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar (https://dijuf.de/veroeffentlichungen/jamt-fachzeitschrift, zuletzt abgerufen am 31.3.2023).

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