Rz. 1
§ 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Dieser Hilfetypus war im früheren JWG nicht bekannt. Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe wurde zunächst in Modellprojekten erprobt. Wegen positiver Rückmeldungen der Jugendhilfepraxis wollte der Gesetzgeber diese Hilfeform bewusst als eigenständigen Typus installieren (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 70, 71). Historisch knüpfen die Tagesgruppen an die Heimerziehung an. Der Gesetzgeber ging in seiner Begründung zum Gesetzentwurf noch davon aus, dass Tagespflege vornehmlich in Einrichtungen, insbesondere in teilstationären Gruppen eines Heimes geleistet wird und sah diese Hilfeform als an der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Hilfen angesiedelt, die zugleich die starren Grenzen zwischen den einzelnen Hilfeformen überwindet (BT-Drs., a. a. O.). Es erfolgten dann diverse Neubekanntmachungen, die die Vorschrift aber unverändert ließen, so durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 3.5.1993 ab 1.4.1993 (BGBl. I S. 637), durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 15.3.1996 ab 1.1.1996 (BGBl. I S. 477), durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 8.12.1998 ab 1.7.1998 (BGBl. I S. 3546), durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 14.12.2006 ab 1.1.2007 (BGBl. I S. 3134) und eben zuletzt durch die Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 ab 1.1.2012 (BGBl. I S. 2022).
Rz. 2
An der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Hilfen angesiedelt verfolgt § 32 insbesondere ein Ziel: Mit der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und der Unterbringung in einer Familienpflegestelle soll die Fremdplatzierung eines Kindes oder Jugendlichen vermieden bzw. der Verbleib in der Herkunftsfamilie sichergestellt werden (so zutreffend auch Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 32 Rz. 14).
Rz. 3
Weitergehende zusammenfassende Hinweise zu den einzelnen Hilfearten finden sich unter www.betanet.de (zuletzt abgerufen am 31.3.2023), dem größten Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen. Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Webseite des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar (https://dijuf.de/veroeffentlichungen/jamt-fachzeitschrift, zuletzt abgerufen am 31.3.2023).