Rz. 7

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 3.5.2007, 7 A 11406/06, LKRZ 2007 S. 270: Nimmt der Einrichtungsträger die Tätigkeitsuntersagung bei fehlender Umsetzungsmöglichkeit nicht zum Anlass, fristlos zu kündigen, so kann er die durch die Einstellung von Ersatzkräften hervorgerufenen ungedeckten Personalkosten nicht vom Träger des Jugendamtes erstattet verlangen;

Lakies, Zum Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, NDV 1991 S. 226.

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