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Das Jugendamt soll ein persönliches Gespräch mit der Mutter anbieten, welches nach deren Wunsch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden soll. Hierdurch will der Gesetzgeber wohl erreichen, dass das Gespräch nicht telefonisch und nicht im Jugendamt geführt wird. Es soll eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen und ferner dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Mutter unverzüglich nach der Geburt des Kindes körperlich kaum in der Lage sein wird, das Jugendamt aufzusuchen.

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