Rz. 10
Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, 2. vollstreckbare Ausfertigung (Gutachten zu § 733 ZPO, § 60 Satz 3 Nr. 2 SGB VIII), DAVorm 1994 S. 482;
dass., Zuständigkeit des Urkundsbeamten im Jugendamt zur Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel, Vollstreckung aus einer ersten vollstreckbaren Teilausfertigung (Gutachten), DAVorm 1993 S. 918;
dass., Zustellung einer Teilausfertigung = Verwaltungssache?, DAVorm 1992 S. 334;
Grabe, Antragsart bei Titeln über künftigen Teilunterhalt, NZFam 2015 S. 52;
Knittel, Anmerkung zur Entscheidung des BGH, Beschluss v. 7.12.2017, XII ZB 422/15 – Zur Unterhaltsabänderungsklage gegen ein volljährig gewordenes Kind: Außergerichtliche Ersetzung eines gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitels durch einen neuen Vollstreckungstitel; Bindung an die Unterhaltsvereinbarung; Beweislast des Kinds hinsichtlich der auf seine Eltern entfallenden jeweiligen Haftungsanteile, FamRZ 2017 S. 375;
Osthold, Die Abänderung titulierter Unterhaltsforderungen in vollstreckbaren Urkunden – nach §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 4, 60 SGB VIII, FuR 2017 S. 230;
vgl. im Übrigen die Literaturhinweise zu § 59.
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