2.1 Bundesjugendberichte
Rz. 3
In Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflicht hat die Bundesregierung bisher folgende Berichte zu folgenden thematischen Schwerpunkten vorgelegt:
- 1965: 1. Jugendbericht zur Lage der Jugend und zu den Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, BT-Drs. IV/3515;
- 1968: 2. Jugendbericht über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe und über die Jugend und Bundeswehr, BT-Drs. V/2453;
- 1972: 3. Jugendbericht über Aufgaben und Wirksamkeit der Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland, BT-Drs. VI/3170;
- 1978: 4. Jugendbericht über Sozialisationsprobleme der arbeitenden Jugend in der Bundesrepublik – Konsequenzen für Jugendhilfe und Jugendpolitik, BT-Drs. 8/2110;
- 1980: 5. Jugendbericht über die Bereiche besonders benachteiligter Problemgruppen sowie über Kindergarten, Schule und Ausbildung, BT-Drs. 8/3684 und BT-Drs. 8/3685;
- 1984: 6. Jugendbericht über die Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik, BT-Drs. 10/1007;
- 1986: 7. Jugendbericht über Jugendhilfe und Familie – Entwicklung der familienunterstützenden Leistungen in der Jugendhilfe und ihre Perspektiven, BT-Drs. 10/6730;
- 1990: 8. Jugendbericht über die Situation der Jugend und der Jugendhilfe in der Bundesrepublik, BT-Drs. 11/6576;
- 1994: 9. Jugendbericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen und die Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern, BT-Drs. 13/70;
- 1998: 10. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und die Leistungen der Kinderhilfe in Deutschland, BT-Drs. 13/11386;
- 2002: 11. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, BT-Drs. 14/8181;
- 2005: 12. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland mit den thematischen Schwerpunkten Bildung, Betreuung und Erziehung vor, in und neben der Schule sowie Rolle und Aufgaben der Familie im Rahmen des Wandels der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einerseits und den Aufgaben des Staates im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Gewährung von Chancengleichheit andererseits, BT-Drs. 15/6014;
- 2009: Der 13. Kinder- und Jugendbericht über die Thematik Gesundheit befasst sich mit den Themenfeldern "Prävention und Gesundheitsförderung", "Angebote und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes", zählt die Leistungen dieser Institutionen zur Gesundheitsförderung und zur gesundheitsbezogenen Prävention auf und bewertet diese. Darüber hinaus wird in dem Bericht eine Bestandsaufnahme zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland vorgenommen, die das gesellschaftliche und soziale Umfeld, die Risikofaktoren und die Rolle der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten einbezieht, und es werden Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogenen Prävention gegeben (BT-Drs. 16/12860).
- 2013: Der 14. Kinder- und Jugendbericht befasst sich schwerpunktmäßig mit einer Bewertung der verschiedenen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt den jeweiligen Beitrag dieser Angebote zu einem gelingenden Aufwachsen junger Menschen auf. Er gibt als Gesamtbericht somit einen aktuellen Sachstand über die Lage von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland wieder.
- 2017: Der 15. Kinder- und Jugendbericht trägt den Titel "Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter" (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/15--kinder--und-jugendbericht/115440).
- 2018: Am 18.10.2018 hat die Bundesfamilienministerin eine unabhängige Kommission damit beauftragt, den 16. Kinder- und Jugendbericht zu erarbeiten. Das Thema lautet "Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter". Der Bericht soll dem Bundesjugendministerium im Frühjahr 2020 übergeben werden (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/dr--franziska-giffey-beauftragt-den-16--kinder--und-jugendbericht-/129810).
2.2 Jugendberichte der Länder
Rz. 4
In den Ländern sind die Berichtspflicht der Landesregierungen sowie das Ausmaß und der Inhalt der Berichte unterschiedlich geregelt. Einige landesrechtliche Regelungen sehen vor, dass die jeweilige Landesregierung in einer Vorlage an den Landtag darlegt, welche Schlussfolgerungen sie für den Bereich der Jugendhilfe aus dem Bericht der Bundesregierung für das Land zieht: so Baden-Württemberg: § 10 Abs. 3 LKJHG und Thüringen: § 10 Abs. 2 KJHG AG. Eine eigene Berichtspflicht auf Landesebene sehen vor: Baden-Württemberg: § 10 Abs. 2 LKJHG, Berlin: § 42 Abs. 3 AG KJHG, Brandenburg: § 15 AG KJHG, Bremen: § 5 AG KJHG, Hamburg: § 27 AG SGB VIII, Mecklenburg-Vorpommern: § 15 AG KJHG-Org, Saarland: § 24 AG KJHG, Sachsen: § 16 Satz 1 LJHG, Sachsen-Anhalt: § 16 Abs. 1 KJHG. Keine Berichtspflicht sehen vor: Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein.
2.3 Jugendberichte der Europäischen Union
Rz. 4a
Auch die Europäische Union gibt mittlerweile Berichte zur Situation...