0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Im früheren Recht war die Berichtspflicht in § 25 Abs. 2 und 3 JWG verankert. § 84 hat diese Regelung weitgehend übernommen. Absatz 2 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) dahingehend geändert, dass die Anzahl der Mitglieder der Jugendberichtskommission, die bisher aus bis zu 7 Mitgliedern bestand, nunmehr aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen muss. Die Bedeutung der Jugendberichtskommission wird damit aufgewertet, die Beschränkung der Anzahl der Kommissionsmitglieder ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht sachgerecht.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Nach § 84 Abs. 1 hat die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode den gesetzgebenden Organen – Bundestag und Bundesrat – einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vorzulegen. Absatz 1 erschöpft sich jedoch nicht in der Statuierung dieser Berichtspflicht, sondern gibt auch inhaltliche Schwerpunkte vor: Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme (statistische Funktion des Berichts) soll dieser auch Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe beinhalten (dynamische Funktion). Jeder dritte Bericht soll zudem einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln (§ 84 Abs. 1 Satz 2 HS 2).

2 Rechtspraxis

2.1 Bundesjugendberichte

 

Rz. 3

In Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflicht hat die Bundesregierung bisher folgende Berichte zu folgenden thematischen Schwerpunkten vorgelegt:

  • 1965: 1. Jugendbericht zur Lage der Jugend und zu den Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, BT-Drs. IV/3515;
  • 1968: 2. Jugendbericht über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe und über die Jugend und Bundeswehr, BT-Drs. V/2453;
  • 1972: 3. Jugendbericht über Aufgaben und Wirksamkeit der Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland, BT-Drs. VI/3170;
  • 1978: 4. Jugendbericht über Sozialisationsprobleme der arbeitenden Jugend in der Bundesrepublik – Konsequenzen für Jugendhilfe und Jugendpolitik, BT-Drs. 8/2110;
  • 1980: 5. Jugendbericht über die Bereiche besonders benachteiligter Problemgruppen sowie über Kindergarten, Schule und Ausbildung, BT-Drs. 8/3684 und BT-Drs. 8/3685;
  • 1984: 6. Jugendbericht über die Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik, BT-Drs. 10/1007;
  • 1986: 7. Jugendbericht über Jugendhilfe und Familie – Entwicklung der familienunterstützenden Leistungen in der Jugendhilfe und ihre Perspektiven, BT-Drs. 10/6730;
  • 1990: 8. Jugendbericht über die Situation der Jugend und der Jugendhilfe in der Bundesrepublik, BT-Drs. 11/6576;
  • 1994: 9. Jugendbericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen und die Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern, BT-Drs. 13/70;
  • 1998: 10. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und die Leistungen der Kinderhilfe in Deutschland, BT-Drs. 13/11386;
  • 2002: 11. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, BT-Drs. 14/8181;
  • 2005: 12. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland mit den thematischen Schwerpunkten Bildung, Betreuung und Erziehung vor, in und neben der Schule sowie Rolle und Aufgaben der Familie im Rahmen des Wandels der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einerseits und den Aufgaben des Staates im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Gewährung von Chancengleichheit andererseits, BT-Drs. 15/6014;
  • 2009: Der 13. Kinder- und Jugendbericht über die Thematik Gesundheit befasst sich mit den Themenfeldern "Prävention und Gesundheitsförderung", "Angebote und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes", zählt die Leistungen dieser Institutionen zur Gesundheitsförderung und zur gesundheitsbezogenen Prävention auf und bewertet diese. Darüber hinaus wird in dem Bericht eine Bestandsaufnahme zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland vorgenommen, die das gesellschaftliche und soziale Umfeld, die Risikofaktoren und die Rolle der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten einbezieht, und es werden Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogenen Prävention gegeben (BT-Drs. 16/12860).
  • 2013: Der 14. Kinder- und Jugendbericht befasst sich schwerpunktmäßig mit einer Bewertung der verschiedenen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt den jeweiligen Beitrag dieser Angebote zu einem gelingenden Aufwachsen junger Menschen auf. Er gibt als Gesamtbericht somit einen aktuellen Sachstand über die Lage von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland wieder.
  • 2017: Der 15. Kinder- und Jugendbericht trägt den Titel "Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter" (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/15--kinder--und-jugendbericht/115440).
  • 2018: Am 18.10.2018 hat die Bundesfamilienministerin eine u...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge