Rz. 25

Die Erhebungen nach Nr. 8 über Kinder und Jugendliche, für die eine Pflegeerlaubnis erteilt worden ist, betreffen die Fallgruppen der Pflegeerlaubnis nach § 43 (Erlaubnis zur Kindertagespflege) und nach § 44 (Erlaubnis zur Vollzeitpflege).

 

Rz. 26

Die Erhebungsmerkmale finden sich in § 99 Abs. 5.

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