Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten.

In der BT-Drs. 15/1514 S. 55 wurde zu dieser Regelung ausgeführt:

Zitat

Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 2 des Bundessozialhilfegesetzes, ergänzt um die Benennung typischer, nicht abschließend aufgezählter Selbsthilfemöglichkeiten, die an entsprechenden Stellen des Gesetzes weiter konkretisiert sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?