Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie übertrug § 78 BSHG inhaltsgleich in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 65 zu § 78).

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