Rz. 7
Zu berücksichtigen sein können sowohl die finanziellen als auch die immateriellen Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 87 Rz. 14; Gutzler, in: jurisPK-SGB XII, § 87 Rz. 24; Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 14). Führt die Behinderung zu erhöhten Lebenshaltungskosten (z. B. Krankenkost), so ist dieser Mehrbedarf einsatzmindernd zu berücksichtigen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen