Rz. 1

Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 89 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 86). Sie ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben.

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